Einladung zur Jahreshauptversammlung

von | 28. Februar 2024 | Aktuelles

Am Freitag, 15. März 2024 findet um 19:00 Uhr die Jahreshauptversammlung der Karnevalsgesellschaft Attendorn e. V. „Die Kattfiller“ in der Stadthalle Attendorn statt.

Hierzu laden wir alle Mitglieder herzlich ein.

Anträge zur Satzungsänderung:

§13 (3) Einladung zur Mitgliederversammlung

Aktuell: Zur ordentlichen Mitgliederversammlung ist mit einer Frist von mindestens 2 Wochen einzuladen. Die Einladung erfolgt durch Veröffentlichung in den Tageszeitungen „Westfalenpost“ und „Westfälische Rundschau“, Ausgabe Attendorn. Die Tagesordnung ist bei der Einberufung mitzuteilen.

Neu: Um den aktuellen Entwicklungen gerecht zu werden und auch unsere jungen Mitglieder anzusprechen, beantragt der Elferrat die Änderung des Paragraphen 13 Absatz 3 wie folgt:

Zur ordentlichen Mitgliederversammlung ist durch den Vorstand mit einer Frist von mindestens 2 Wochen einzuladen. 
Die Einladung erfolgt durch Veröffentlichung digital auf der vereinseigenen Homepage (www.karneval-attendorn.de) und in den sozialen Medien. Die Frist beginnt mit dem Tag der Veröffentlichung auf der vereinseigenen Homepage. Die Veröffentlichung in den sozialen Medien dient lediglich der weiteren Information.
Die Tagesordnung ist bei der Einberufung mitzuteilen.

§18 Senator/Senatorin der KG Attendorn „Die Kattfiller“

Ziel:

Wir sollten den unausschöpflichen Erfahrungsschatz von bewährten Personen, die wertvolle Anregungen und Unterstützungen geben, für den Attendorner Karneval erhalten und nutzen, um die Zukunft des karnevalistischen Brauchtums auszubauen.

Kandidaten:

1. ehemalige Elferratsmitglieder

2. ehemalige Festausschussmitglieder

3. ehemalige Gardemitglieder (männlich und weiblich [z.B. Trainerinnen])

4. Förderer des karnevalistischen Brauchtums (Förderkreis) 

Eintritt:

Die Bewerbung, entweder eigene oder auf Vorschlag einer Abteilung der Gesellschaft, ergeht an den geschäftsführenden Vorstand. Der Gesamtvorstand beruft den/die BewerberIn mit deren Zustimmung einmütig zum Senator/zur Senatorin der KG Attendorn.

Die Berufung zum Senator/zur Senatorin ist als Auszeichnung für den/die BewerberIn anzusehen. Auch weibliche Mitglieder unserer Gesellschaft sollten die Möglichkeit haben, in einem repräsentativen Forum eine Heimat zu finden.

Für den gemeinschaftlichen Auftritt der Senatoren/innen werden Uniformjacken und Mützen (z.B. Schiffchen) von ihnen selber angeschafft. Das Aussehen der Bekleidung wird mit dem Vorstand abgestimmt. Ob die Senatoren/innen mit einem eigenen Wagen am Veilchendienstagszug teilnehmen, sollten sie selber entscheiden.

Die Einrichtung dieser neuen Abteilung sollte natürlich für die Gesellschaft kostenneutral bleiben.

Satzungsänderung:

Es wird ein neuer Paragraph notwendig. Der Senat soll hinter dem § 17 Komitee ehemaliger Prinzen eingefügt werden. 
Das heißt, dass die jetzigen darauffolgenden Paragraphen um eine Ziffer nach hinten rutschen. 

Neu:               § 18 Senator / Senatorin

Ziffer 1

Zur Erhaltung und Nutzung des Erfahrungsschatzes von bewährten Personen für den Attendorner Karneval ist die Abteilung „Senator/Senatorin“ eingerichtet. Die Berufung zum Senator / zur Senatorin erfolgt durch den Gesamtvorstand. Die Senatoren/innen wählen sich einen Sprecher / eine Sprecherin und deren StellvertreterIn selbständig.

Ziffer 2

Für die Gesellschaft bindende Beschlüsse können von den Senatoren/innen nicht gefasst werden. Sie sollen den Vorstand mit Anregungen unterstützen und bei den Veranstaltungen der Gesellschaft repräsentativ mitwirken.

Austritt:

durch eigene Kündigung der Mitgliedschaft

durch Ausschluss durch den Gesamtvorstand 

durch Tod

Ein besonderes Anliegen ist es mir, ehemalige Aktive (Elferrat, Garden, u.s.w.) noch stärker an unsere Gesellschaft zu binden und sie nicht „im Regen stehen zu lassen“.

Wohlgemerkt, diese Ausführungen sind nur grobe Gedankengänge, die, falls gewollt, weiter verfeinert werden müssten.